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Sturmschäden durch Cynthia Mit bis zu 166 km/h fegte das Orkantief Cynthia die Tage über Deutschland. Viele Autos wurden durch herumfliegende Teile oder herabstürzende Äste beschädigt. Oft sind die Autobesitzer unsicher, wer für diese Schäden aufkommt. Die Zeitung „Bild“ wies mit einem Artikel darauf hin, dass die Schäden, die durch diesen Sturm verursacht wurden, als „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ zu definieren sei und somit die Kfz-versicherung für diese Schäden aufkommen muss. Die Vollkasko- als auch die Teilkasko-Versicherungen springen in diesem Fall ein. Liegt z.B. ein abgestürzter Ast schon zu lange auf der Fahrbahn und ein Wagen fährt dagegen, muss die Versicherung dafür aufkommen. Das gleiche gilt für herabstürzende Dachziegel. Wer allerdings keine Kaskoversicherung hat, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, muss für die Sturmschäden selbst aufkommen. Hilft der Staat bei Berufsunfähigkeit?Weniger als 20 % aller Deutschen wissen überhaupt, was Berufsunfähigkeit bedeutet! Dies ergab eine Umfrage der Forsa im Auftrag von HDI-Gerling. Da ist es kaum überraschend, dass der private Berufsunfähigkeitsschutz der Deutschen immer noch sehr lückenhaft ist. Nur 43 % haben überhaupt eine dementsprechende Versicherung. Darüber hinaus vertrauen immer noch viele Deutsche blind auf den Staat. 52 % der Befragten glaube, dass der Staat bei Berufsunfähigkeit helfen würde. Ein großer Irrtum. Die meisten der 1000 Befragten gaben an, zu hohe Angst vor zu hohen Unkosten zu haben. Den Versicherern zufolge ist ein hochwertiger BU-Schutz jedoch preiswerter denn je. |